Hierbei handelt es sich um den original Standard Text und Bild wie er in den Fachzeitschriften veröffentlicht wurde.
Genter Bartkaninchen (GBK)
1. Gewicht Normalgewicht über 4,25 kg. Mindestgewicht 3,25 kg. Höchstgewicht 5,25 kg.
2. Körperform, Typ und Bau Der Körper ist leicht gestreckt, von vorne bis hinten gleich breit, mit ebenmäßiger Rückenlinie und gut abgerundeter Hinterpartie. Die Brust ist voll ausgeprägt, der Hals ist kurz mit kräftigem Nacken, der Schulterbereich ist geschlossen und gut bemuskelt. Die Vorderläufe sind kräftig, mittellang und bewirken die Bodenfreiheit; die Hinterläufe stehen parallel zum Körper. Die Häsin ist etwas feingliedriger gebaut, sonst unterscheiden sich Rammler und Häsin kaum. Die Häsin ist möglichst wammenfrei. Leichte Fehler: Siehe »Allgemeines«. Ferner: Größere Wamme bei Häsinnen, lange dünne Läufe. Schwere Fehler: Siehe »Allgemeines«. Ferner: Zu große, stark ausgeprägte Wamme bei Häsinnen.
293 a (Abteilung VII Langhaarrassen)
3. Fellhaar In dieser Position werden nur die normalhaarigen Bereiche bewertet. Das Fellhaar entspricht im Rückenbereich sowohl in der Länge als auch in seiner Struktur dem eines Normalhaarkaninchens. Es ist mittellang, dicht im Unterhaar mit guter gleichmäßiger Begrannung. Die Ohren weisen eine kurze, d.h. normale Ohrenbehaarung auf; diese darf jedoch im unteren Ohrenbereich etwas länger, aber nicht langhaarig sein und unterstützt den Übergang zur Stirnbehaarung (vgl. Pos. 5). Leichte Fehler: Siehe »Allgemeines«. Von den Rasseanforderungen etwas abweichende Fellhaarlänge oder Begrannung. Längere Behaarung im oberen Ohrenbereich; Anlage zur Ohrbüschelbildung. Schwere Fehler: Siehe »Allgemeines«. Ausgesprochenes Langhaar in den Normalhaarbereichen. Ausgeprägte Ohrbüschelbildung.
4. Kopf und Ohren Der durch die längere Behaarung kräftig erscheinende Kopf sitzt ohne erkennbare Halsbildung dicht am Rumpf. Die Ohren sind von kräftiger Struktur und gut aufgesetzt; die ideale Ohrenlänge beträgt 12,5 bis 13,5 cm. Leichte Fehler: Schwacher Kopf, dünne oder faltige Ohren, vom Ideal bis zur Höchst- bzw. Mindestlänge etwas abweichende Ohrenlänge. Schwere Fehler: Ohrenlänge unter 11,5 oder über 14,5 cm.
5. Bart, Stirnbüschel, Mähne und Flankenbehaarung Bart, Stirnbüschel, Mähne und Flankenbehaarung bilden die besonderen Rassemerkmale: Die Backen sowie die obere Stirnhälfte und der Bereich des Ohrenansatzes haben eine längere Behaarung (Bart und Stirnbüschel); die Augen sind nicht verdeckt. Nacken, Schultern und die Brust sind ebenfalls langhaarig (Mähne) bei einer Haarlänge von ca. 7 cm; die Länge wird nicht gemessen. Der Bereich der Flanken von den Schultern bis zur Blume ist ebenfalls langhaarig, wobei die Haarlänge der Mähne nicht erreicht werden muss (Flankenbehaarung). Bart, Stirnbüschel, Mähne und Flankenbehaarung haben entsprechend der jeweiligen Länge eine leicht gewellte, angoraähnliche Haarstruktur, welche feiner als die der Rückenbehaarung ist. Die Hinter- sowie Vorderläufe dürfen eine etwas längere Behaarung aufweisen. Bart, Stirnbüschel und Mähne verlieren 293 b (Abteilung VII Langhaarrassen) altersbedingt an Intensität und sind bei älteren Tieren entsprechend zu bewerten. Die Mähne soll jedoch vollständig erhalten bleiben. Leichte Fehler: Etwas schwach ausgeprägter Bart, Stirnbüschel oder Mähne, außer bei überjährigen Tieren; schwache Flankenbehaarung; etwas volle Kopfbehaarung, welche die Augen verdeckt. Leichte Filzbildung. Schwere Fehler: Fehlender Bart, Stirnbüschel oder Mähne; fehlende Flankenbehaarung an den Seiten oder an der Hinterpartie. Starke Filzbildung (Schwerer Strukturmangel).
6. Farbe und Zeichnung Anerkannt sind die Farbenschläge Wildfarben und Dunkelgrau. Für die diesbezüglichen farblichen Anforderungen hinsichtlich Deck-, Zwischen- und Unterfarbe sind die allgemeinen Bestimmungen maßgebend. Am Kopf sind die weißen bis cremefarbigen Wildfarbigkeitsabzeichen deutlich ausgeprägt und von den dunklen Rassemerkmalen gut abgesetzt, sodass ein insgesamt kontrastreicher Kopf entsteht. Die Wildfarbigkeitsabzeichen am Bauch sind je nach Farbenschlag weiß, cremefarbig oder gräulich. Alle langhaarigen Bereiche erscheinen im Vergleich zur Deckfarbe einfarbig und dunkel, jedoch ist eine erkennbare Zwischenfarbzone nicht fehlerhaft. Die Bauchunterfarbe ist blau, die Augenfarbe braun und die Krallenfarbe dunkelhornfarbig. Leichte Fehler: Dunkler Kopf, leichte Durchsetzung der Deckfarbe, schwach gesprenkelte Blumenoberseite (nur bei Wildfarben), helle Binden, leichte Abweichung der Zwischen- oder Unterfarbe je nach Farbenschlag, etwas helle oder unreine Unterfarbe. Etwas abweichende Krallenfarbe. Schwere Fehler: Stark weiß durchsetzte Deckfarbe, gänzlich schwarze Blumenoberseite (nur bei Wildfarben), weiße Unterfarbe, Fehlen der Zwischenfarbe im Normalhaarbereich, gänzliches Fehlen der Bauchunterfarbe, vollständiges Fehlen der Wildfarbigkeitsabzeichen, andere als die vorgeschriebene Augenfarbe, zweierlei oder pigmentlose Krallen.
7. Pflegezustand Leichte und schwere Fehler: Siehe »Allgemeines«